Brandschutzordnung

Zuletzt geändert von Burkard Hagspiel am 2023-10-18

Brandschutzordnung

Brandschutzordnung Teil B nach DIN 14096  (Stand 2022-08-15)

Vorwort

Die Beschäftigten sind verpflichtet, durch größte Vorsicht zur Verhütung von Bränden und anderen Schadensfällen beizutragen. Grundvoraussetzung ist auch die Einhaltung von Ordnung und Sauberkeit. Hinweise hierzu sowie zum generellen Verhalten im Brandfall werden in nachfolgender Brandschutzordnung gegeben.
Die Inhalte der Brandschutzordnung sind von allen Beschäftigten der SWW zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten.

Der Geltungsbereich umfasst die Liegenschaften der SWW in der Rot-Kreuz-Straße 6 in 95632 Wunsiedel. Die Brandschutzordnung ist im Wiki SWW für jeden verfügbar. Der Teil A richtet sich an alle Personen, die sich auch nur vorübergehend auf dem Gelände der SWW in der Rot-Kreuz-Straße 6 in 95632 Wunsiedel aufhalten.

Ansprechpartner für Maßnahmen zur Einhaltung des vorbeugenden Brandschutzes:

Technischer LeiterHagspiel Burkard+49 (9232) 887 196
Leiter Technisches BüroLang Gerhard+49 (9232) 887 200

Die Brandschutzordnung wird mit Wirkung vom 2023-01-01 in Kraft gesetzt.

SWW Wunsiedel GmbH
Burkard Hagspiel
Rot-Kreuz-Straße 6 · 95632 Wunsiedel
+49 (9232) 887 196

Brandverhütung

Brandschutzordnung DIN 14096-B 

Wichtige Voraussetzungen des betrieblichen Brandschutzes sind Ordnung und Sauberkeit. Abfälle sind sofort zu entfernen, nur in geeigneten Behältern zu sammeln und in den dafür vorgesehenen Räumen zu lagern. Besondere Vorsicht ist bei der Entfernung von Zigarettenresten geboten!

Feuer und offenes Licht sind grundsätzlich verboten! Diese Regelung beinhaltet auch das Anzünden von Kerzen (z.B. auf Adventskränzen oder anderen Dekorationen). Auf dem Gelände der SWW ist offenes Feuer verboten. Beschäftigte und Besucher sind bei Nichtbeachtung darauf hinzuweisen! Ausnahmen von dieser Regelung (z.B. Grillen im Freien) sind von der Geschäftsführung zu genehmigen.

Besondere Vorsicht ist im Umgang und bei der Entsorgung von leicht brennbaren
Abfällen (Papier, Kartonagen, Folien etc.) geboten.

Die Aufstellung und Benutzung anderer als dienstlich zur Verfügung gestellter elektrischer Geräte ist ohne besondere Genehmigung grundsätzlich untersagt. Die Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (DGUV Vorschrift 4)“ ist grundsätzlich zu beachten.

Elektroherde, Mikrowellengeräte oder ähnliche Elektrogeräte dürfen nur in besonderen Räumen (z.B. Teeküchen) betrieben werden und sind während des Betriebes ständig zu beaufsichtigen.

Mängel und brandgefährliche Zustände an elektrischen Anlagen und Geräten sind der Geschäftsführung sofort zu melden. Diese Geräte oder Anlagen müssen umgehend außer Betrieb genommen und ggf. durch eine Kennzeichnung gesichert werden, bis die Gefahr behoben wurde. Reparaturen dürfen nur von hierzu befugtem Fachpersonal durchgeführt werden.

Brennbare Stoffe müssen von Einrichtungen mit Wärmeentwicklung (Leuchten, Öfen o.ä.) so weit entfernt sein, dass sie nicht entflammen können.

Die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten ist in frei zugänglichen Bereichen grundsätzlich verboten. Sie ist nur an den dafür vorgesehenen Lagerorten zulässig und dort für den Verbrauch vorzubereiten. Beim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten (z.B. Nitroverdünnungen) ist darauf zu achten, dass sich keine Zündquellen in der Nähe befinden.

Feuergefährliche Arbeiten dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung (Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten) und von hierzu ausgebildeten / unterwiesenen Personen durchgeführt werden. Solche und andere Arbeiten mit Flammen-, Funken oder Glutentwicklung sind mit der Technischen Leitung SWW abzustimmen.

Regelung für beauftragte Firmen

Grundsätzlich ist bei feuergefährlichen Arbeiten vor Arbeitsbeginn vom Auftraggeber und nach Rücksprache mit der Geschäftsführung ein entsprechender Erlaubnisschein auszustellen. Der Auftraggeber macht den Erlaubnisschein zum Bestandteil des Auftrages. Geeignete Löschmittel und Löscheinrichtungen sind entsprechend der Vorgaben des „Erlaubnisschein für Feuerarbeiten“ in Bereitschaft zu halten.

Nach Arbeitsende ist die Arbeitsstelle / der Arbeitsbereich so lange zu überwachen, bis das Werkstück / das Arbeitsgebiet soweit abgekühlt ist, so dass sich im Arbeitsbereich befindliche Materialien keinesfalls mehr entzünden können.

Putz- und Waschmittel dürfen nur in den dafür vorgesehenen Räumen gelagert werden.

In allen Bereichen der SWW gilt ein generelles Rauchverbot. Das Rauchverbot ist v.a. für Besucher im Eingangsbereich kenntlich zu machen. Für Raucher ist ein Bereich im Freien auszuweisen.

Bei Arbeitsende ist dafür zu sorgen, dass nicht genutzte elektrische Geräte abgeschaltet und vom Netz getrennt werden. Fenster und Türen sind zu schließen.

Asche und brennbare Abfälle sind ordnungsgemäß zu beseitigen und zu verwahren, damit keine Brandgefahr besteht. Aschenbecher z.B. aus dem Raucherbereich sind vor dem Entleeren auf mögliche Glutreste hin zu kontrollieren!

Brand- und Rauchausbreitung

Brand- und Rauchschutztüren sind grundsätzlich geschlossen zu halten. Eine Ausnahme bilden hier die automatisch schließenden Türen. Sind diese Türen gleichsam Flucht- und Rettungswege, dürfen diese während der Gebäudeöffnungszeiten nicht abgeschlossen sein. Die Außerbetriebnahme von Brand- und Rauchschutztüren durch Holzkeile, Möbelstücke u. ä. ist strengstens verboten! Bei Brand- und Rauchschutztüren mit Feststelleinrichtungen, die sich automatisch im Brandfall lösen und die Türen schließen, sind die Schließbereiche ständig freizuhalten.

Die Anhäufung von brennbaren Materialien in notwendigen Fluren (Flucht- und Rettungswege) ist untersagt. Das Lagern – auch vorübergehend – von Materialien in Treppenbereichen und/oder vor Notausgängen ist grundsätzlich verboten.

Beim Rückzug aus brennenden und verrauchten Räumen sind die Türen zu schließen, um eine schnelle Brand- und Rauchausbreitung zu verhindern.

Flucht- und Rettungswege

Flucht- und Rettungswege in Gebäuden und im Freien sind durchgehend von allen Hindernissen freizuhalten.

Türen in Fluchtwegen und Notausgängen dürfen nicht abgeschlossen werden und müssen jederzeit von innen zu öffnen sein.

Jeder Beschäftigte oder Mitarbeiter einer Fremdfirma hat sich über den Verlauf und die Anordnung der Flucht- und Rettungswege und die Position der Sammelplätze zu informieren (siehe Flucht- und Rettungsplan).

Hinweise zu Flucht- und Rettungswegen (Beschilderung, Flucht- und Rettungswegpläne, Sammelplatzbeschilderung) dürfen nicht verdeckt, zerstört, sinnentstellt oder entfernt werden.

Die Rettungswege im Freien, die Zufahrtswege und die Flächen für die Feuerwehr und Rettungsdienste sind ständig freizuhalten. Dieses Gebot gilt insbesondere für das Abstellen von Fahrzeugen, Lager- und
Bürocontainern, Abfallmulden, Pflanzkübeln, sonstigen Geräten und Materialien, die nicht oder nicht ohne fremde Hilfe transportiert werden können.

Jede Unregelmäßigkeit (z.B. versperrte Flucht- und Rettungswege, verdeckte oder fehlende Sicherheitskennzeichnung) ist im Rahmen der fachlichen oder dienstlichen Kompetenz unverzüglich abzustellen und der Geschäftsführung mitzuteilen.

Melde- und Löscheinrichtungen

Eine Alarmierung der Rettungskräfte bei einem Brandereignis erfolgt über Telefon: Notruf  (0) 112

Löscheinrichtungen in Form von Feuerlöschern sind auf die Gebäudeabschnitte verteilt.

Die Geschäftsführung klärt die Mitarbeitenden regelmäßig auf und unterweist über die relevanten Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnungen mit Unterstützung der Brandschutzhelfer.

Informieren Sie sich rechtzeitig über die nächstgelegene Melde- und Löscheinrichtung und machen Sie sich, soweit möglich, mit dem Umgang vertraut.
Ruhe bewahren! Richtiges Verhalten dient dem eigenen Schutz.
Unüberlegtes Handeln führt zu Fehlverhalten und zu Panik!

Alarmsignale und Anweisungen

Auf Alarmsignale achten! Das im Notfall ertönende Alarmierungssignal wird ausschließlich von der Feuerwehr abgeschaltet, ebenso wird die Brandmeldeanlage nur durch die Feuerwehr zurückgesetzt.

Anweisungen von Brandschutz- und Evakuierungshelfern sind im Gefahrenfall möglichst in ruhiger Sprechweise zu übermitteln.

Informieren Sie sich über die Art der in Ihrem Gebäude verwendeten Alarmierungssignale bei der Geschäftsleitung oder den Brand- und Evakuierungshelfern.

Bis zum Eintreffen der Feuerwehr ist den Hinweisen der mit der Evakuierung betrauten Personals unverzüglichen Folge zu leisten!

Nach dem Eintreffen der Feuerwehr ist ausschließlich den Anweisungen der dortigen Einsatzleitung Folge zu leisten!

Alarmsignale und Anweisungen

Auf Alarmsignale achten! Das im Notfall ertönende Alarmierungssignal wird ausschließlich von der Feuerwehr abgeschaltet, ebenso wird die Brandmeldeanlage nur durch die Feuerwehr zurückgesetzt.

Anweisungen von Brandschutz- und Evakuierungshelfern sind im Gefahrenfall möglichst in ruhiger Sprechweise zu übermitteln.

Informieren Sie sich über die Art der in Ihrem Gebäude verwendeten Alarmierungssignale bei der Geschäftsleitung oder den Brand- und Evakuierungshelfern.

Bis zum Eintreffen der Feuerwehr ist den Hinweisen der mit der Evakuierung betrauten Personals unverzüglichen Folge zu leisten!

Nach dem Eintreffen der Feuerwehr ist ausschließlich den Anweisungen der dortigen Einsatzleitung Folge zu leisten!

Alarmsignale und Anweisungen

Auf Alarmsignale achten! Das im Notfall ertönende Alarmierungssignal wird ausschließlich von der Feuerwehr abgeschaltet, ebenso wird die Brandmeldeanlage nur durch die Feuerwehr zurückgesetzt.

Anweisungen von Brandschutz- und Evakuierungshelfern sind im Gefahrenfall möglichst in ruhiger Sprechweise zu übermitteln.

Informieren Sie sich über die Art der in Ihrem Gebäude verwendeten Alarmierungssignale bei der Geschäftsleitung oder den Brand- und Evakuierungshelfern.

Bis zum Eintreffen der Feuerwehr ist den Hinweisen der mit der Evakuierung betrauten Personals unverzüglichen Folge zu leisten!

Nach dem Eintreffen der Feuerwehr ist ausschließlich den Anweisungen der dortigen Einsatzleitung Folge zu leisten!

Alarmsignale und Anweisungen

Auf Alarmsignale achten! Das im Notfall ertönende Alarmierungssignal wird ausschließlich von der Feuerwehr abgeschaltet, ebenso wird die Brandmeldeanlage nur durch die Feuerwehr zurückgesetzt.

Anweisungen von Brandschutz- und Evakuierungshelfern sind im Gefahrenfall möglichst in ruhiger Sprechweise zu übermitteln.

Informieren Sie sich über die Art der in Ihrem Gebäude verwendeten Alarmierungssignale bei der Geschäftsleitung oder den Brand- und Evakuierungshelfern.

Bis zum Eintreffen der Feuerwehr ist den Hinweisen der mit der Evakuierung betrauten Personals unverzüglichen Folge zu leisten!

Nach dem Eintreffen der Feuerwehr ist ausschließlich den Anweisungen der dortigen Einsatzleitung Folge zu leisten!

Alarmsignale und Anweisungen

Auf Alarmsignale achten! Das im Notfall ertönende Alarmierungssignal wird ausschließlich von der Feuerwehr abgeschaltet, ebenso wird die Brandmeldeanlage nur durch die Feuerwehr zurückgesetzt.

Anweisungen von Brandschutz- und Evakuierungshelfern sind im Gefahrenfall möglichst in ruhiger Sprechweise zu übermitteln.

Informieren Sie sich über die Art der in Ihrem Gebäude verwendeten Alarmierungssignale bei der Geschäftsleitung oder den Brand- und Evakuierungshelfern.

Bis zum Eintreffen der Feuerwehr ist den Hinweisen der mit der Evakuierung betrauten Personals unverzüglichen Folge zu leisten!

Nach dem Eintreffen der Feuerwehr ist ausschließlich den Anweisungen der dortigen Einsatzleitung Folge zu leisten!

Verhalten im Brandfall

Alle Beschäftigten und Mitarbeiter von Fremdfirmen haben im Brandfall auf den gekennzeichneten Fluchtwegen die Betriebs- und Aufenthaltsräume sofort zu räumen und sich auf dem schnellsten Wege zu den für Ihren Bereich vorgesehenen Sammelplätzen zu begeben. Besucher sind aufzufordern das Gebäude ebenfalls zu verlassen.
Helfen Sie hilfebedürftigen gefährdeten behinderten und verletzten Personen das Gebäude zügig zu verlassen! Eine Rückkehr in das Gebäude ist nur mit Erlaubnis der Feuerwehr zulässig.
Beim Verlassen von Räumen, Treppenräumen usw. sind – sofern sich keine Personen in Gefahr befinden – Rauch- und Brandschutztüren, Fenster und Türen zu schließen, um eine Brand- und  Rauchausbreitung zu verhindern. Türen nicht abschließen!

KEINE AUFZÜGE BENUTZEN!
Aufzüge sind in einem Brandfall tödliche Sackgassen!

Können Räume nicht mehr verlassen werden (z.B. bei starker Rauchentwicklung), bleiben Sie in Ihren Räumen und schließen Sie die Türen hinter sich. Verstopfen Sie die Türritzen gegebenenfalls mit feuchten Tüchern gegen eventuelles Eindringen von Rauch. Machen Sie sich am Fenster bemerkbar und warten Sie auf die Rettung durch die Feuerwehr!

Der Entstehungsbrand ist mit den nächstgelegenen, geeigneten Löschgeräten zu bekämpfen. (Löschversuch!)

Bei unmittelbarer Gefährdung von Personen geht Menschenrettung vor Brandbekämpfung!

Die Angriffswege der Feuerwehr sind freizuhalten, die Feuerwehr ist von einer ortskundigen Person beim Eintreffen einzuweisen.

Bis zum Eintreffen der Rettungskräfte ist den Anordnungen der Brandschutz- und Evakuierungshelfer Folge zu leisten. Bei Eintreffen der Feuerwehr geht die Leitung auf die dortige Einsatzleitung über.

Verletzte Personen sind im Gefahrenfall ständig zu betreuen, gegebenenfalls sind lebensrettende Sofortmaßnahmen durchzuführen.

 

Verhalten im Brandfall  Verhalten im Brandfall

Brand melden

WOist es passiert?Gebäude, Stockwerk, Raum
WAShat sich ereignet?Brand, Explosion, Notfall, Störfall, ...
WIEVIELEsind betroffen?Anzahl der verletzten oder in Gefahr befindlichen Personen
WELCHEVerletzungen?Schwere Verletzungen besonders angeben
WARTENauf RückfragenDie Leitstelle beendet das Gespräch!

Die Geschäftsleitung ist über jeden Notfall und jede Gefahrensituation (nach Einleitung aller Maßnahmen) sofort zu unterrichten!

Alarmsignale und Anweisungen

Auf Alarmsignale achten! Das im Notfall ertönende Alarmierungssignal wird ausschließlich von der Feuerwehr abgeschaltet, ebenso wird die Brandmeldeanlage nur durch die Feuerwehr zurückgesetzt.

Anweisungen von Brandschutz- und Evakuierungshelfern sind im Gefahrenfall möglichst in ruhiger Sprechweise zu übermitteln.

Informieren Sie sich über die Art der in Ihrem Gebäude verwendeten Alarmierungssignale bei der Geschäftsleitung oder den Brand- und Evakuierungshelfern.

Bis zum Eintreffen der Feuerwehr ist den Hinweisen der mit der Evakuierung betrauten Personals unverzüglichen Folge zu leisten!

Nach dem Eintreffen der Feuerwehr ist ausschließlich den Anweisungen der dortigen Einsatzleitung Folge zu leisten!

In Sicherheit bringen

Verlassen Sie im Brandfall umgehend den Gefahrenbereich über die ausgeschilderten Fluchtwege und begeben Sie sich zur Sammelstelle. Verbleiben Sie bis zur Entwarnung durch die Feuerwehr an der Sammelstelle!
Dieser befindet sich vor dem Gebäude Haus der Energiezukunft

Folgende Maßnahmen sind bis zum Eintreffen der Feuerwehr zu treffen:

  • Gefährdete Personen verständigen und aus dem Gefahrenbereich bringen
  • Hilfestellung für Behinderte geben
  • Beruhigend auf die Personen einwirken
  • ggf. Erste Hilfe leisten

Kehren Sie nicht in das Gebäude zurück und halten Sie andere Personen davon ab, in das Gebäude zurückzukehren!

Beachten Sie bitte bei allen Maßnahmen, dass Sie sich selbst nicht in Gefahr bringen!
Leben und Gesundheit von Personen hat immer Vorrang vor der Sicherung von Sachgütern!

Löschversuche unternehmen

Feuerlöscher richtig einsetzen Eigenschutz und WindrichtungFeuerlöscher richtig einsetzen von vorne und von obenFeuerlöscher richtig einsetzen mit mehreren Löschern und beobachtenFeuerlöscher richtig einsetzen Personen löschen benutzte Löscher wieder aufladen