Wiki-Quellcode von Brandschutzordnung

Zuletzt geändert von Burkard Hagspiel am 2023-10-18

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5 = Brandschutzordnung =
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7 Brandschutzordnung Teil B nach DIN 14096  (Stand 2022-08-15)
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9 == Vorwort ==
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11 Die Beschäftigten sind verpflichtet, durch größte Vorsicht zur Verhütung von Bränden und anderen Schadensfällen beizutragen. Grundvoraussetzung ist auch die Einhaltung von Ordnung und Sauberkeit. Hinweise hierzu sowie zum generellen Verhalten im Brandfall werden in nachfolgender Brandschutzordnung gegeben.
12 Die Inhalte der Brandschutzordnung sind von allen Beschäftigten der SWW zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten.
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14 Der Geltungsbereich umfasst die Liegenschaften der SWW in der Rot-Kreuz-Straße 6 in 95632 Wunsiedel. Die Brandschutzordnung ist im Wiki SWW für jeden verfügbar. Der Teil A richtet sich an alle Personen, die sich auch nur vorübergehend auf dem Gelände der SWW in der Rot-Kreuz-Straße 6 in 95632 Wunsiedel aufhalten.
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16 Ansprechpartner für Maßnahmen zur Einhaltung des vorbeugenden Brandschutzes:
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18 (% style="width:545.818px" %)
19 |(% style="width:191px" %)Technischer Leiter|(% style="width:165px" %)Hagspiel Burkard|(% style="width:186px" %)☎ [[+49 (9232) 887 196>>path:tel:00499232887196]]
20 |(% style="width:191px" %)Leiter Technisches Büro|(% style="width:165px" %)Lang Gerhard|(% style="width:186px" %)☎ [[+49 (9232) 887 200>>path:tel:00499232887200]]
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22 Die Brandschutzordnung wird mit Wirkung vom 2023-01-01 in Kraft gesetzt.
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24 **SWW Wunsiedel GmbH**
25 Burkard Hagspiel
26 Rot-Kreuz-Straße 6 · 95632 Wunsiedel
27 ☎ [[+49 (9232) 887 196>>path:tel:00499232887196]]
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31 == Brandverhütung ==
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33 Brandschutzordnung DIN 14096-B 
34 \\Wichtige Voraussetzungen des betrieblichen Brandschutzes sind Ordnung und Sauberkeit. Abfälle sind sofort zu entfernen, nur in geeigneten Behältern zu sammeln und in den dafür vorgesehenen Räumen zu lagern. Besondere Vorsicht ist bei der Entfernung von Zigarettenresten geboten!
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36 Feuer und offenes Licht sind grundsätzlich verboten! Diese Regelung beinhaltet auch das Anzünden von Kerzen (z.B. auf Adventskränzen oder anderen Dekorationen). Auf dem Gelände der SWW ist offenes Feuer verboten. Beschäftigte und Besucher sind bei Nichtbeachtung darauf hinzuweisen! Ausnahmen von dieser Regelung (z.B. Grillen im Freien) sind von der Geschäftsführung zu genehmigen.
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38 Besondere Vorsicht ist im Umgang und bei der Entsorgung von leicht brennbaren
39 Abfällen (Papier, Kartonagen, Folien etc.) geboten.
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41 Die Aufstellung und Benutzung anderer als dienstlich zur Verfügung gestellter elektrischer Geräte ist ohne besondere Genehmigung grundsätzlich untersagt. Die Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (DGUV Vorschrift 4)“ ist grundsätzlich zu beachten.
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43 Elektroherde, Mikrowellengeräte oder ähnliche Elektrogeräte dürfen nur in besonderen Räumen (z.B. Teeküchen) betrieben werden und sind während des Betriebes ständig zu beaufsichtigen.
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45 Mängel und brandgefährliche Zustände an elektrischen Anlagen und Geräten sind der Geschäftsführung sofort zu melden. Diese Geräte oder Anlagen müssen umgehend außer Betrieb genommen und ggf. durch eine Kennzeichnung gesichert werden, bis die Gefahr behoben wurde. Reparaturen dürfen nur von hierzu befugtem Fachpersonal durchgeführt werden.
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47 Brennbare Stoffe müssen von Einrichtungen mit Wärmeentwicklung (Leuchten, Öfen o.ä.) so weit entfernt sein, dass sie nicht entflammen können.
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49 Die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten ist in frei zugänglichen Bereichen grundsätzlich verboten. Sie ist nur an den dafür vorgesehenen Lagerorten zulässig und dort für den Verbrauch vorzubereiten. Beim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten (z.B. Nitroverdünnungen) ist darauf zu achten, dass sich keine Zündquellen in der Nähe befinden.
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51 Feuergefährliche Arbeiten dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung (Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten) und von hierzu ausgebildeten / unterwiesenen Personen durchgeführt werden. Solche und andere Arbeiten mit Flammen-, Funken oder Glutentwicklung sind mit der Technischen Leitung SWW abzustimmen.
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54 === Regelung für beauftragte Firmen ===
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56 Grundsätzlich ist bei feuergefährlichen Arbeiten vor Arbeitsbeginn vom Auftraggeber und nach Rücksprache mit der Geschäftsführung ein entsprechender Erlaubnisschein auszustellen. Der Auftraggeber macht den Erlaubnisschein zum Bestandteil des Auftrages. Geeignete Löschmittel und Löscheinrichtungen sind entsprechend der Vorgaben des „Erlaubnisschein für Feuerarbeiten“ in Bereitschaft zu halten.
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58 (% class="box infomessage" %)
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60 Nach Arbeitsende ist die Arbeitsstelle / der Arbeitsbereich so lange zu überwachen, bis das Werkstück / das Arbeitsgebiet soweit abgekühlt ist, so dass sich im Arbeitsbereich befindliche Materialien keinesfalls mehr entzünden können.
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63 Putz- und Waschmittel dürfen nur in den dafür vorgesehenen Räumen gelagert werden.
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65 In allen Bereichen der SWW gilt ein generelles Rauchverbot. Das Rauchverbot ist v.a. für Besucher im Eingangsbereich kenntlich zu machen. Für Raucher ist ein Bereich im Freien auszuweisen.
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67 Bei Arbeitsende ist dafür zu sorgen, dass nicht genutzte elektrische Geräte abgeschaltet und vom Netz getrennt werden. Fenster und Türen sind zu schließen.
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69 Asche und brennbare Abfälle sind ordnungsgemäß zu beseitigen und zu verwahren, damit keine Brandgefahr besteht. Aschenbecher z.B. aus dem Raucherbereich sind vor dem Entleeren auf mögliche Glutreste hin zu kontrollieren!
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71 == Brand- und Rauchausbreitung ==
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73 Brand- und Rauchschutztüren sind grundsätzlich geschlossen zu halten. Eine Ausnahme bilden hier die automatisch schließenden Türen. Sind diese Türen gleichsam Flucht- und Rettungswege, dürfen diese während der Gebäudeöffnungszeiten nicht abgeschlossen sein. Die Außerbetriebnahme von Brand- und Rauchschutztüren durch Holzkeile, Möbelstücke u. ä. ist strengstens verboten! Bei Brand- und Rauchschutztüren mit Feststelleinrichtungen, die sich automatisch im Brandfall lösen und die Türen schließen, sind die Schließbereiche ständig freizuhalten.
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75 Die Anhäufung von brennbaren Materialien in notwendigen Fluren (Flucht- und Rettungswege) ist untersagt. Das Lagern – auch vorübergehend – von Materialien in Treppenbereichen und/oder vor Notausgängen ist grundsätzlich verboten.
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77 Beim Rückzug aus brennenden und verrauchten Räumen sind die Türen zu schließen, um eine schnelle Brand- und Rauchausbreitung zu verhindern.
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79 == Flucht- und Rettungswege ==
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81 Flucht- und Rettungswege in Gebäuden und im Freien sind durchgehend von allen Hindernissen freizuhalten.
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83 Türen in Fluchtwegen und Notausgängen dürfen nicht abgeschlossen werden und müssen jederzeit von innen zu öffnen sein.
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85 Jeder Beschäftigte oder Mitarbeiter einer Fremdfirma hat sich über den Verlauf und die Anordnung der Flucht- und Rettungswege und die Position der Sammelplätze zu informieren (siehe Flucht- und Rettungsplan).
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87 Hinweise zu Flucht- und Rettungswegen (Beschilderung, Flucht- und Rettungswegpläne, Sammelplatzbeschilderung) dürfen nicht verdeckt, zerstört, sinnentstellt oder entfernt werden.
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89 Die Rettungswege im Freien, die Zufahrtswege und die Flächen für die Feuerwehr und Rettungsdienste sind ständig freizuhalten. Dieses Gebot gilt insbesondere für das Abstellen von Fahrzeugen, Lager- und
90 Bürocontainern, Abfallmulden, Pflanzkübeln, sonstigen Geräten und Materialien, die nicht oder nicht ohne fremde Hilfe transportiert werden können.
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92 Jede Unregelmäßigkeit (z.B. versperrte Flucht- und Rettungswege, verdeckte oder fehlende Sicherheitskennzeichnung) ist im Rahmen der fachlichen oder dienstlichen Kompetenz unverzüglich abzustellen und der Geschäftsführung mitzuteilen.
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94 == Melde- und Löscheinrichtungen ==
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96 Eine Alarmierung der Rettungskräfte bei einem Brandereignis erfolgt über Telefon: (% style="color:red" %)Notruf  (0) **112**
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98 Löscheinrichtungen in Form von Feuerlöschern sind auf die Gebäudeabschnitte verteilt.
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100 Die Geschäftsführung klärt die Mitarbeitenden regelmäßig auf und unterweist über die relevanten Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnungen mit Unterstützung der Brandschutzhelfer.
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102 (% class="box warningmessage" %)
103 (((
104 Informieren Sie sich rechtzeitig über die nächstgelegene Melde- und Löscheinrichtung und machen Sie sich, soweit möglich, mit dem Umgang vertraut.
105 Ruhe bewahren! Richtiges Verhalten dient dem eigenen Schutz.
106 Unüberlegtes Handeln führt zu Fehlverhalten und zu Panik!
107 )))
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109 === Alarmsignale und Anweisungen ===
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111 Auf Alarmsignale achten! Das im Notfall ertönende Alarmierungssignal wird ausschließlich von der Feuerwehr abgeschaltet, ebenso wird die Brandmeldeanlage nur durch die Feuerwehr zurückgesetzt.
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113 Anweisungen von Brandschutz- und Evakuierungshelfern sind im Gefahrenfall möglichst in ruhiger Sprechweise zu übermitteln.
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115 Informieren Sie sich über die Art der in Ihrem Gebäude verwendeten Alarmierungssignale bei der Geschäftsleitung oder den Brand- und Evakuierungshelfern.
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117 Bis zum Eintreffen der Feuerwehr ist den Hinweisen der mit der Evakuierung betrauten Personals unverzüglichen Folge zu leisten!
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119 Nach dem Eintreffen der Feuerwehr ist ausschließlich den Anweisungen der dortigen Einsatzleitung Folge zu leisten!
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121 === Alarmsignale und Anweisungen ===
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123 Auf Alarmsignale achten! Das im Notfall ertönende Alarmierungssignal wird ausschließlich von der Feuerwehr abgeschaltet, ebenso wird die Brandmeldeanlage nur durch die Feuerwehr zurückgesetzt.
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125 Anweisungen von Brandschutz- und Evakuierungshelfern sind im Gefahrenfall möglichst in ruhiger Sprechweise zu übermitteln.
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127 Informieren Sie sich über die Art der in Ihrem Gebäude verwendeten Alarmierungssignale bei der Geschäftsleitung oder den Brand- und Evakuierungshelfern.
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129 Bis zum Eintreffen der Feuerwehr ist den Hinweisen der mit der Evakuierung betrauten Personals unverzüglichen Folge zu leisten!
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131 Nach dem Eintreffen der Feuerwehr ist ausschließlich den Anweisungen der dortigen Einsatzleitung Folge zu leisten!
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133 === Alarmsignale und Anweisungen ===
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135 Auf Alarmsignale achten! Das im Notfall ertönende Alarmierungssignal wird ausschließlich von der Feuerwehr abgeschaltet, ebenso wird die Brandmeldeanlage nur durch die Feuerwehr zurückgesetzt.
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137 Anweisungen von Brandschutz- und Evakuierungshelfern sind im Gefahrenfall möglichst in ruhiger Sprechweise zu übermitteln.
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139 Informieren Sie sich über die Art der in Ihrem Gebäude verwendeten Alarmierungssignale bei der Geschäftsleitung oder den Brand- und Evakuierungshelfern.
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141 Bis zum Eintreffen der Feuerwehr ist den Hinweisen der mit der Evakuierung betrauten Personals unverzüglichen Folge zu leisten!
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143 Nach dem Eintreffen der Feuerwehr ist ausschließlich den Anweisungen der dortigen Einsatzleitung Folge zu leisten!
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145 === Alarmsignale und Anweisungen ===
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147 Auf Alarmsignale achten! Das im Notfall ertönende Alarmierungssignal wird ausschließlich von der Feuerwehr abgeschaltet, ebenso wird die Brandmeldeanlage nur durch die Feuerwehr zurückgesetzt.
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149 Anweisungen von Brandschutz- und Evakuierungshelfern sind im Gefahrenfall möglichst in ruhiger Sprechweise zu übermitteln.
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151 Informieren Sie sich über die Art der in Ihrem Gebäude verwendeten Alarmierungssignale bei der Geschäftsleitung oder den Brand- und Evakuierungshelfern.
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153 Bis zum Eintreffen der Feuerwehr ist den Hinweisen der mit der Evakuierung betrauten Personals unverzüglichen Folge zu leisten!
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155 Nach dem Eintreffen der Feuerwehr ist ausschließlich den Anweisungen der dortigen Einsatzleitung Folge zu leisten!
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157 === Alarmsignale und Anweisungen ===
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159 Auf Alarmsignale achten! Das im Notfall ertönende Alarmierungssignal wird ausschließlich von der Feuerwehr abgeschaltet, ebenso wird die Brandmeldeanlage nur durch die Feuerwehr zurückgesetzt.
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161 Anweisungen von Brandschutz- und Evakuierungshelfern sind im Gefahrenfall möglichst in ruhiger Sprechweise zu übermitteln.
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163 Informieren Sie sich über die Art der in Ihrem Gebäude verwendeten Alarmierungssignale bei der Geschäftsleitung oder den Brand- und Evakuierungshelfern.
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165 Bis zum Eintreffen der Feuerwehr ist den Hinweisen der mit der Evakuierung betrauten Personals unverzüglichen Folge zu leisten!
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167 Nach dem Eintreffen der Feuerwehr ist ausschließlich den Anweisungen der dortigen Einsatzleitung Folge zu leisten!
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169 (% class="row" %)
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171 (% class="col-xs-12 col-sm-6" %)
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173 == Verhalten im Brandfall ==
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175 Alle Beschäftigten und Mitarbeiter von Fremdfirmen haben im Brandfall auf den gekennzeichneten Fluchtwegen die Betriebs- und Aufenthaltsräume sofort zu räumen und sich auf dem schnellsten Wege zu den für Ihren Bereich vorgesehenen Sammelplätzen zu begeben. Besucher sind aufzufordern das Gebäude ebenfalls zu verlassen.
176 Helfen Sie hilfebedürftigen gefährdeten behinderten und verletzten Personen das Gebäude zügig zu verlassen! Eine Rückkehr in das Gebäude ist nur mit Erlaubnis der Feuerwehr zulässig.
177 Beim Verlassen von Räumen, Treppenräumen usw. sind – sofern sich keine Personen in Gefahr befinden – Rauch- und Brandschutztüren, Fenster und Türen zu schließen, um eine Brand- und  Rauchausbreitung zu verhindern. Türen nicht abschließen!
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179 (% class="box warningmessage" %)
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181 KEINE AUFZÜGE BENUTZEN!
182 Aufzüge sind in einem Brandfall tödliche Sackgassen!
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185 Können Räume nicht mehr verlassen werden (z.B. bei starker Rauchentwicklung), bleiben Sie in Ihren Räumen und schließen Sie die Türen hinter sich. Verstopfen Sie die Türritzen gegebenenfalls mit feuchten Tüchern gegen eventuelles Eindringen von Rauch. Machen Sie sich am Fenster bemerkbar und warten Sie auf die Rettung durch die Feuerwehr!
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187 Der Entstehungsbrand ist mit den nächstgelegenen, geeigneten Löschgeräten zu bekämpfen. (Löschversuch!)
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189 Bei unmittelbarer Gefährdung von Personen geht Menschenrettung vor Brandbekämpfung!
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191 Die Angriffswege der Feuerwehr sind freizuhalten, die Feuerwehr ist von einer ortskundigen Person beim Eintreffen einzuweisen.
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193 Bis zum Eintreffen der Rettungskräfte ist den Anordnungen der Brandschutz- und Evakuierungshelfer Folge zu leisten. Bei Eintreffen der Feuerwehr geht die Leitung auf die dortige Einsatzleitung über.
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195 Verletzte Personen sind im Gefahrenfall ständig zu betreuen, gegebenenfalls sind lebensrettende Sofortmaßnahmen durchzuführen.
196 )))
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199 (((
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203 [[image:20210800§DGUV-SWW\@Brandschutz#Feuerlöscher richtig einsetzen-06.webp||alt="Verhalten im Brandfall" data-xwiki-image-style-border="true" height="450" width="315"]] [[image:20210800§DGUV-SWW\@Brandschutz#Feuerlöscher richtig einsetzen-05.webp||alt="Verhalten im Brandfall" data-xwiki-image-style-border="true" height="450" width="315"]]
204 )))
205 )))
206
207 == Brand melden ==
208
209 (% class="table-hover" %)
210 |(% style="width:103px" %)**WO**|(% style="width:172px" %)ist es passiert?|(% style="width:1202px" %)Gebäude, Stockwerk, Raum
211 |(% style="width:103px" %)**WAS**|(% style="width:172px" %)hat sich ereignet?|(% style="width:1202px" %)Brand, Explosion, Notfall, Störfall, ...
212 |(% style="width:103px" %)**WIEVIELE**|(% style="width:172px" %)sind betroffen?|(% style="width:1202px" %)Anzahl der verletzten oder in Gefahr befindlichen Personen
213 |(% style="width:103px" %)**WELCHE**|(% style="width:172px" %)Verletzungen?|(% style="width:1202px" %)Schwere Verletzungen besonders angeben
214 |(% style="width:103px" %)**WARTEN**|(% style="width:172px" %)auf Rückfragen|(% style="width:1202px" %)Die Leitstelle beendet das Gespräch!
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216 Die [[Geschäftsleitung>>path:tel:004915112234869]] ist über jeden Notfall und jede Gefahrensituation (nach Einleitung aller Maßnahmen) sofort zu unterrichten!
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220 === Alarmsignale und Anweisungen ===
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222 Auf Alarmsignale achten! Das im Notfall ertönende Alarmierungssignal wird ausschließlich von der Feuerwehr abgeschaltet, ebenso wird die Brandmeldeanlage nur durch die Feuerwehr zurückgesetzt.
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224 Anweisungen von Brandschutz- und Evakuierungshelfern sind im Gefahrenfall möglichst in ruhiger Sprechweise zu übermitteln.
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226 Informieren Sie sich über die Art der in Ihrem Gebäude verwendeten Alarmierungssignale bei der Geschäftsleitung oder den Brand- und Evakuierungshelfern.
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228 Bis zum Eintreffen der Feuerwehr ist den Hinweisen der mit der Evakuierung betrauten Personals unverzüglichen Folge zu leisten!
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230 Nach dem Eintreffen der Feuerwehr ist ausschließlich den Anweisungen der dortigen Einsatzleitung Folge zu leisten!
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233 === In Sicherheit bringen ===
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235 Verlassen Sie im Brandfall umgehend den Gefahrenbereich über die ausgeschilderten Fluchtwege und begeben Sie sich zur Sammelstelle. Verbleiben Sie bis zur Entwarnung durch die Feuerwehr an der Sammelstelle!
236 Dieser befindet sich vor dem Gebäude **Haus der Energiezukunft**
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238 Folgende Maßnahmen sind bis zum Eintreffen der Feuerwehr zu treffen:
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240 * Gefährdete Personen verständigen und aus dem Gefahrenbereich bringen
241 * Hilfestellung für Behinderte geben
242 * Beruhigend auf die Personen einwirken
243 * ggf. Erste Hilfe leisten
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245 Kehren Sie nicht in das Gebäude zurück und halten Sie andere Personen davon ab, in das Gebäude zurückzukehren!
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247 (% class="box warningmessage" %)
248 (((
249 Beachten Sie bitte bei allen Maßnahmen, dass Sie sich selbst nicht in Gefahr bringen!
250 Leben und Gesundheit von Personen hat immer Vorrang vor der Sicherung von Sachgütern!
251 )))
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254 == Löschversuche unternehmen ==
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256 [[image:20210800§DGUV-SWW\@Brandschutz#Feuerlöscher richtig einsetzen-01.webp||alt="Feuerlöscher richtig einsetzen Eigenschutz und Windrichtung" height="450" width="314"]][[image:20210800§DGUV-SWW\@Brandschutz#Feuerlöscher richtig einsetzen-02.webp||alt="Feuerlöscher richtig einsetzen von vorne und von oben" height="450" width="325"]][[image:20210800§DGUV-SWW\@Brandschutz#Feuerlöscher richtig einsetzen-03.webp||alt="Feuerlöscher richtig einsetzen mit mehreren Löschern und beobachten" height="450" width="322"]][[image:20210800§DGUV-SWW\@Brandschutz#Feuerlöscher richtig einsetzen-04.webp||alt="Feuerlöscher richtig einsetzen Personen löschen benutzte Löscher wieder aufladen" height="450" width="314"]]
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