Brandschutzhelfer
- Abkürzungen, Akronyme
- Brandschutzhelfer
- Fachbegriff (in Deutsch)
Brandschutzhelfer
- Begriffe in Fachsprache
Brandschutzhelfer
- Definitionen und Erläuterungen
Brandschutzhelfer
Brandschutzhelfer übernehmen innerhalb eines Unternehmens vor allem die Aufgabe, Brände zu verhindern, Menschen zu schützen und Entstehungsbrände zu bekämpfen. Dafür werden sie unterwiesen und durch praktische Übungen geschult.
Aufgaben
- Evakuierung und Menschenrettung
Bei einem Alarm kontrollieren sie z.B., ob alle Mitarbeiter oder Gäste die Räume auch wirklich verlassen, stützen Menschen oder geben klare Verhaltensanweisungen. Am Sammelplatz unterrichten sie die Feuerwehr über die jeweilige Lage.
Zusätzlich kann ein Brandschutzhelfer mit dem Evakuierungshelfer Sicherungsaufgaben übernehmen. Dabei kann es sich um die Kontrolle oder Absperrung der Einfahrt auf das Betriebsgelände oder um Absperrposten in dem Gefahrenbereich handeln.
- Brandbekämpfung
Von einem Entstehungsbrand spricht man, wenn ein Brand so wenig Rauch und Wärme entwickelt, dass sich Menschen bei freier Sicht dem Brandherd gefahrlos annähern können. Ein Wandhydrant oder Feuerlöscher hat, richtig angewendet, gute Chancen, einen solchen Brand zu löschen. Brandschutzhelfer sollten deshalb mit allen im Betrieb vorhandenen Typen von Feuerlöschern vertraut sein.
Außerdem fällt es den Brandschutzhelfern zu, die Feuerwehr zu alarmieren – über die 112. Sie sollen sich nicht darauf verlassen, dass andere Mitarbeitern das schon erledigt haben.
- Generelle Unterstützung der Brandschutzbeauftragten
- Kenntnis und die fachlich korrekte Bedienung der Brandschutzeinrichtungen des Unternehmens
- Entrauchung im Brandfall
- Kontrolle der Brandschutzeinrichtungen
- Sonstige Aufgaben wie Alarmübungen oder die Einweisung der Feuerwehr
Ausbildung und Kenntnisse
Regelmäßige Unterweisungen Betriebsangehörige
Alle Beschäftigten müssen regelmäßig (mindestens einmal jährlich) über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscheinrichtungen, Wandhydranten, Alarmierungseinrichtungen etc.) sowie das Verhalten im Gefahrenfall (Evakuierung, Flucht- und Rettungswege, Sammelstelle) unterwiesen werden. Dazu bieten sich z.B. kontinuierliche Informationen und regelmäßige Informationsveranstaltungen im Rahmen der innerbetrieblichen Kommunikation an.
Neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind im Rahmen der Erstunterweisung über die wichtigsten betrieblichen Brandschutzaspekte zu informieren.
Die Unterweisungen sind zu dokumentieren.Qualifizierung Kenntnisse Brandschutzhelfer
- Grundzüge des Brandschutzes
- Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen
- Häufige Brandursachen/Brandbeispiele, wie z.B. Tätigkeiten mit feuer-gefährlichen und brennbaren Stoffen
- Betriebsspezifische Brandgefahren/Zündquellen bezogen auch auf spezielle Produktionsabläufe
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096:2014-05 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“
- Alarmierungswege und -mittel
- Betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen
- Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
- Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Brandklassen A, B, C, D und F
- Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
- geeignete Feuerlöscheinrichtungen
- Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen
- Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten
- Gefahren durch Brände
- Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte (z.B. durch Kohlenmonoxid)
- thermische Gefährdungen (z.B. Wärmestrahlung)
- mechanische Gefährdungen (z.B. durch herumfliegende Teile)
- besondere betriebliche Risiken (z.B. Metallbrände, Fettbrände oder hohe Brandlasten)
- Verhalten im Brandfall
- Alarmierung
- Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung
- Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten
- ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z.B. Ansprechpersonen für die Feuerwehr)
- Löschen von brennenden Personen
- Praxis
- Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
- Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z.B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)
- realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z.B. Simulationsgeräte und -anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen
- Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren
- betriebsspezifische Besonderheiten (z.B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände)
- Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich
- Evakuierung und Menschenrettung