Wiki-Quellcode von Diisocyanate

Zuletzt geändert von Burkard Hagspiel am 2024-06-13

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1 = Schutz der Beschäftigten im Umgang mit Chemikalien =
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3 == Verordnung zur Beschränkung von Diisocyanaten ==
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5 [[REACH-Verordnung (EG) 2020/1149 Anhang XVII (2020-08-24)>>https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32020R1149]]
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7 Nach 2023-08-24 dürfen Diisocyanate weder als Stoff noch als Bestandteil in anderen Stoffen oder Gemischen industriell oder gewerblich verwendet werden, es sei denn,
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9 (% style="list-style-type:lower-alpha" %)
10 1. die Konzentration von Diisocyanaten einzeln und in Kombination beträgt weniger als 0,1 Gewichtsprozent oder
11 1. der Arbeitgeber oder Selbstständige stellt sicher, dass industrielle oder gewerbliche Anwender vor der Verwendung des/der Stoffe(s) oder Gemische(s) erfolgreich eine Schulung zur sicheren Verwendung von Diisocyanaten abgeschlossen haben.
12 1. Die Schulungen sind je nach Verwendung in Grund-, Aufbau- und Fortgeschrittenenschulungen gegliedert. Sie müssen definierte Mindestanforderungen erhalten und sind alle **5 Jahre** zu wiederholen.
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14 Der Arbeitgeber dokumentiert Bescheinigungen oder Nachweise über den erfolgreichen Abschluss einer Schulung. Die Schulung muss mindestens alle fünf Jahre wiederholt werden.
15 Der Lieferant des/der Stoffe(s) oder Gemische(s) ist dafür verantwortlich, dass der Arbeitgeber und Selbständige von der Schulungsverpflichtung Kenntnis hat. Zu diesem Zweck stellt der Lieferant sicher, dass auf der Verpackung die folgende Erklärung deutlich von den übrigen Angaben auf dem Etikett unterscheidbar angebracht ist: ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen. Der Lieferant stellt außerdem sicher, dass dem Abnehmer des/der Stoffe(s) oder Gemische(s) Schulungsmaterialien und Schulungen zur Verfügung gestellt werden.
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17 Mit der Aufnahme dieser Beschränkung in Anhang XVII der REACH-Verordnung gelten Mindestanforderungen an Schulungen, die durch den Arbeitgeber umzusetzen sind. Eine Umsetzung in nationales Recht ist dafür nicht erforderlich, da die Anforderungen einer EU-Verordnung unmittelbar in den Mitgliedstaaten gelten. Die Schulung entbindet nicht von den rechtlichen Vorgaben der Unterweisung nach § 14 GefStoffV.
18 Der Ausschuss für Gefahrstoffe wird die TRGS 430 "Isocyanate - Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen" u.a. dementsprechend überarbeiten.
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20 Konzept Grundschulung für alle Verwendungen:
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22 1. Produktetiketten
23 1. Sicherheitsdatenblätter
24 1. Betriebsanweisung
25 1. Gefahren und Chemie der Diisocyanate
26 1. Exposition
27 1. Persönliche Schutzausrüstung
28 1. Hygiene
29 1. Notfallmaßnahmen
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31 Mitgliedsunternehmen der Herstellerverbände ISPOA und ALIPA stellen Schulungskonzepte und Schulungsmaterialien bereit. [[ISOPA/ALIPA: Diisocyanates under REACH>>url:http://www.safeusediisocyanates.eu/diisocyanates-reach]].
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33 Beim Fachverband Schaumkunststoffe und Polyurethane e.V. (FSK) gibt es E-Learning [[FSK: REACH - Diisocyanate>>url:https://www.fsk-training.de]].