Arbeitsschutzausschuss
Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist ein Organ des betrieblichen Arbeitsschutzes für SWW (§11 Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG).
Mitglieder
Setzt sich gemäß §11 ASiG zusammen aus :
- dem Arbeitgeber GF.SWW oder einem von ihm Beauftragten (TL.SWW)
- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern gem. §16 ASiG
- Betriebsärzten
- Fachkräften für Arbeitssicherheit (Sifa) und
- Sicherheitsbeauftragten (SiBe) nach §22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch.
Außerdem werden eingeladen
- stets die Schwerbehindertenvertretung zu allen ASA-Sitzungen nach §178 Abs. 4 SGB IX.
- fallweise Experten und Verantwortliche aus den betrachteten Betriebsbereichen.
Zweck
Beratung der Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung. Tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen.
Kommunikationsforum, in dem unterschiedliche Funktionsträger SWW Arbeitsschutzthemen erörtern, Maßnahmen beraten und Entscheidungen vorbereiten. Hauptnutzen ist der ungestörte Betriebsablauf. Die Effizienz des ASA hängt wesentlich von der betrieblichen Kommunikationskultur ab. Je besser betriebliche Entscheider und Arbeitsschutz-Experten sich austauschen, desto reibungsloser gelingt die Umsetzung von Arbeitsschutzzielen in der täglichen Praxis.
Aufgaben
- Analyse des Unfallgeschehens im Betrieb.
- Beratung über Maßnahmen und Einrichtungen, um Unfall- und Gesundheitsgefahren zu begegnen.
- Erfahrungsaustausch zu umgesetzten Maßnahmen.
- Koordinierung der Arbeitssicherheitsaufgaben.
- Erarbeitung eines Arbeitsschutz- oder Aktionsprogramms.
- Beratung sicherheitstechnischer Aspekte bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren oder neuer Arbeitsstoffe.