Arbeitsschutzausschuss

Zuletzt geändert von Burkard Hagspiel am 2024-03-14

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist ein Organ des betrieblichen Arbeitsschutzes für SWW (§11 Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG).

Mitglieder

Setzt sich gemäß §11 ASiG zusammen aus :

Außerdem werden eingeladen

Zweck

Beratung der Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung. Tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen.

Kommunikationsforum, in dem unterschiedliche Funktionsträger SWW Arbeitsschutzthemen erörtern, Maßnahmen beraten und Entscheidungen vorbereiten. Hauptnutzen ist der ungestörte Betriebsablauf. Die  Effizienz des ASA hängt wesentlich von der betrieblichen Kommunikationskultur ab. Je besser betriebliche Entscheider und Arbeitsschutz-Experten sich austauschen, desto reibungsloser gelingt die Umsetzung von Arbeitsschutzzielen in der täglichen Praxis.

Aufgaben

  • Analyse des Unfallgeschehens im Betrieb.
  • Beratung über Maßnahmen und Einrichtungen, um Unfall- und Gesundheitsgefahren zu begegnen.
  • Erfahrungsaustausch zu umgesetzten Maßnahmen.
  • Koordinierung der Arbeitssicherheitsaufgaben.
  • Erarbeitung eines Arbeitsschutz- oder Aktionsprogramms.
  • Beratung sicherheitstechnischer Aspekte bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren oder neuer Arbeitsstoffe.